Anamnesebericht: Fall Nr. 3 aus der Fallsammlung der Uniklinik Heidelberg

Hallo, Ihr Lieben,

was gibt es Neues bei uns im Kurs? – Heute, am Samstag, hat unsere Ärztin Adriana unsere Teilnehmer in die Welt der radiologischen Diagnostik entführt – und im Anschluss daran gab es, wie immer, einen interessanten Fall zur Bearbeitung.

Unser Kurs hat mittlerweile die Woche 7 sehr erfolgreich abgeschlossen – also – unser Bergfest haben wir schon hinter uns gebracht:) – Übrigens, Bergfest – das bedeutet, dass man die Hälfte einer Etappe bereits erfolgreich bewältigt hat.

Und ich habe für Sie auch wieder einen interessanten Fall aus der Fallsammlung der Universitätsklinik Heidelberg mitgebracht:

Genießen Sie den Anamnesebericht mit leiser Musik, entspannen Sie sich – und hören Sie einfach nur zu.

Im Anschluss können Sie den Text dann auch lesen – ich habe dazu einige Kommentare geschrieben, worauf Sie bei der Formulierung achten sollten.

Viel Spaß dabei- wünscht Ihnen Ihre Odile Ullner

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25-jähriger Patient mit krampfartigen, rechtsseitigen Unterbauchschmerzen (Quelle: Fallsammlung Uni-Klinik Heidelberg) – bearbeitet von Odile Ullner

Fall: 25-jähriger Patient mit krampfartigen rechtsseitigen Unterbauchschmerzen (Quelle: Fallsammlung Uni-Klinikum Heidelberg) – bearbeitet von OU)

Anamnese und klinische Angaben:

Ein 25-jähriger Patient stellt sich in der medizinischen Ambulanz vor. Er gibt an, seit einer Woche zunehmende krampfartige rechtsseitige Unterbauchschmerzen zu haben. Die Beschwerden bestünden schon länger, seit 6 -8 Wochen, aber meistens seien sie nach einigen Tagen wieder rückläufig gewesen. Zudem fühle er sich seit mehreren Wochen sehr abgeschlagen und müde. Aktuell  habe er zusätzlich zunehmend dünnen Stuhl.

Dem Patienten zufolge hat er in letzter Zeit 3 – 4 kg Gewicht verloren. Der Patient klagt über rezidivierende Schmerzen in den Knien sowie über rötliche Flecken an den Unterschenkeln.
Er gibt an in letzter Zeit auf der Arbeit viel Stress gehabt zu haben.

 

Satzanfänge: Ein 25-jähriger Patient; Er; Die Beschwerden; aber; Zudem; Aktuell; Dem Patienten zufolge; Der Patient; Er

Strukturen ohne Konjunktiv: Er gibt an, ……zu haben; Dem Patienten zufolge hat er …verloren; Der Patient klagt über rezidivierende Schmerzen….; Er gibt an, viel Stress gehabt zu haben.

 

Laborwerte:

Laborchemisch findet sich eine Leukozytose von 14.000, das CRP liegt bei 130 mg/ml. Zusätzlich findet sich eine leichte Linksverschiebung im großen Blutbild sowie eine Eisenmangelanämie mit einem Hb-Wert von 10,2 mg/dl.

Körperlicher Untersuchungsbefund:

Bei der klinischen Untersuchung findet sich bei dem eher hageren Patienten ein etwas aufgetriebenes Abdomen mit deutlicher Druckschmerzhaftigkeit im rechten Mittel- und Unterbauch. Die Darmgeräusche sind etwas reduziert, aber vorhanden, es finden sich keine peritonitischen Zeichen und keine wesentliche Abwehrspannung.

So, und nun habe ich noch einen interessanten Text aus dem Bereich des Medizinrechts für Sie!

Sollten Sie die Telc – Fachsprachprüfung Medizin machen wollen, dann ist auch Ihre Kompetenz im Leseverstehen gefragt!

Probieren Sie einmal, den folgenden Text zu lesen und die Fragen dazu zu beantworten. Nehmen Sie sich dafür maximal 20 Minuten Zeit! Wenn Sie möchten, schreiben Sie mir – dann schicke ich Ihnen die Lösung:) Schreiben Sie einfach an:

info@deutsch-for-docs.de

Behandlungsfehler

(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehlers leiden Patientinnen und Patienten oftmals unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen und sind verunsichert, weil eine Behandlung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat. Medizinische Sachverhalte und Behandlungen sind häufig schwer zu verstehen, es besteht das Gefühl von Hilflosigkeit. In einer solchen Situation kann der Verdacht naheliegen, dass die Behandlung fehlerhaft war.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe zu verstehen. Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag dar und kann unter Umständen Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den Behandelnden zur Folge haben.

Wie viele Fehler werden jedes Jahr gemacht?

Die Statistik des MDS für 2015 spricht von ca. 14.800 Behandlungsfehlervorwürfen. Die festgestellte Anzahl der Fehler lag bei rund 4000 Fällen. Die Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für 2015 weist etwas mehr als 7200 Sachentscheidungen auf. Davon wurde in ca 2100 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt.

Wer ist Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

Wichtiger An­sprechpartner bei einem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehles ist Ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos­tenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein­holen.

Bei der Unabhängigen Patientenberatung kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger kostenlos und anonym am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon oder onlinevon unabhängigen Beraterinnen und Beratern, insbesondere von Medizinerinnen und Medizinern sowie Juristinnen und Juristen, beraten lassen: www.patientenberatung.de; Telefon: 0800 – 0 11 77 22. Neben der Beratung auf Deutsch wird auch eine Beratung in türkischer (Tel.: 0800 – 0 11 77 23) und in russischer (Tel.: 0800 – 0 11 77 24) Sprache angeboten.

Ist der Behandlungsfehler im Krankenhaus entstanden, können Sie sich zudem an die Klinikleitung oder Patientenbeschwerdestelle des Hauses wenden. Nach dem Patientenrechtegesetz sind Krankenhäuser bundesweit zur Einrichtung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements verpflichtet. In einigen Ländern ist ein unabhängiger Patientenfürsprecher (Ombudsfrau bzw. Ombudsmann) gesetzlich vorgeschrieben, der Ihre Anliegen gegenüber dem Krankenhaus vertritt. An ihn oder sie können Sie sich im Beschwerdefall wenden und sich beraten lassen. Fragen Sie nach den Sprechzeiten der Ombudsfrau oder des Ombudsmanns in Ihrem Krankenhaus.

Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärzte üben die jeweils zuständigen Landesärztekammern und die Landeszahnärztekammern aus. Diese unterliegen wiederum der Rechtsaufsicht durch das zuständige Landesministerium bzw. die Senatsverwaltung. Schadenersatzansprüche können Sie gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. Die Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient außergerichtlich zu klären. Sie greifen Fälle auf, die noch nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und die in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen. Die Schlichtungsstellen können Sie bei einer Auseinandersetzung mit einer Ärztin oder einem Arzt nutzen, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Hier sind die Aufgaben zum Text:

  • Wenn eine medizinische Behandlung keinen Erfolg zeigt, neigen Patienten , oft in Unkenntnis der Sachlage dazu, den behandelnden Arzt dafür verantwortlich zu machen. (r/f)Ein Patient hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn es Probleme beim organisatorischen Ablauf seiner Behandlung gab. (r/f)
  • In mehr als einem Viertel aller Patientenbeschwerden lag ein ärztlicher Fehler vor. (r/f)
  • Die Mitglieder der Krankenkassen haben bei Verdacht auf Behandlungsfehler das Recht auf ein kostenloses Sachverständigengutachten. (r/f)
  • Die unabhängige Patientenberatung berät Juristen und Mediziner kostenlos und anonym zu Fragen des Patientenrechts. (r/f)
  • Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement einzurichten.
  • Deutschlandweit vertreten Ombudmänner oder Ombudfrauen die Interessen der Patienten. (r/f)
  • DieTätigkeit der Ärzte in den verschiedenen Bundesländern wird unmittelbar von den zuständigen Landesministerien bzw. vom Senat kontrolliert. (r/f)
  • Patienten können sich im Streitfall kostenlos an Gutachter- und Schlichtungsstellen wenden. (r/f)

(bearbeitet von OU – 2018)

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